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1. Angebots-/
Auftragsbedingungen |
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Alle mit unseren Angeboten
oder Auftragsbestätigungen in Zusammenhang stehenden
Angaben und Aussagen, wie z. B. Produktspezifikationen
und dergleichen, dienen lediglich der Beschreibung der
Produkte und sind weder als Beschaffenheitsangabe, als
Zusicherung einer Beschaffenheit oder Eigenschaft, noch
als Abgabe einer Garantie zu verstehen. |
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Unsere Angebotspreise gelten
bis 6 Wochen nach Angebotserstellung, ausgenommen PCs.
Die Angebotspreise für PCs gelten bis 1 Woche nach
Angebotsdatum. Anwendung finden ausschließlich unsere
allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Bestellers sind unverbindlich. |
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Für evtl. vom Auftraggeber
überlassene Unterlagen wird Sorgfalt wie in eigenen
Angelegenheiten zugesichert. |
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2. Lieferungs- und
Leistungsumfang |
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Für die Lieferung und
Leistung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung
maßgebend. Die Lieferung erfolgt, wenn nicht anders
vereinbart, an die Angebotsadresse. Vor Neuinstallationen
von EDV-Systemen kann eine kostenfreie Raumbegehung und
Installationsbesprechung erfolgen. Evtl. getroffene mündliche
Nebenabsprachen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. |
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3. Lieferzeiten und
Übernahme |
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Die Lieferung erfolgt zu
dem nach Auftragseingang gemeinsam festgelegten Termin.
Zu diesem Zeitpunkt hat der Auftraggeber alle bei der
Installationsbegehung vereinbarten Maßnahmen abgeschlossen.
Das Lieferdatum gilt gleichzeitig als Übernahmedatum. |
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4. Zahlungsbedingungen |
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Die genannten Preise sind
Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen
MwSt. |
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Unsere Rechnungen sind
innerhalb von 8 Tagen rein netto zahlbar. Im Hardware-
und Standardsoftware-Bereich sind 1/3 bei Auftragserteilung
und 2/3 bei Übernahme zahlbar. Bei Individualsoftware
und Organisationsaufnahmen werden 2/3 bei Auftragserteilung
und 1/3 bei Übernahme fällig. |
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Hat der Auftraggeber eine
Leasingfinanzierung gewählt, dann erfolgt der Start
der Leasingraten bei Übernahme des Systems. |
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5. Eigentumsvorbehalt |
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Wir behalten uns das Eigentum
aus allen Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung
unserer Gesamtforderung aus der Geschäftsbeziehung
vor. Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand weder
verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei
Pfändungen oder sonstige Verfügungen durch dritte
Hand hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen. |
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Die von uns genannten Softwarepreise
sind reine Lizenzpreise. Die Programme werden im Objekt-Code
geliefert. Der Auftraggeber erwirbt das uneingeschränkte
Nutzungsrecht an den gelieferten Programmen. |
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Eine Weitergabe an Dritte
ist ausdrücklich nicht gestattet. Vorbehaltlich weiterer
Ansprüche gilt eine Vertragsstrafe je Fall in Höhe
des 3-fachen Lizenzpreises als vereinbart. |
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6. Gewährleistungen |
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Ab Übernahmedatum gewähren
wir 12 Monate Gewährleistung. Durch den obligatorischen
Softwarewartungsvertrag verlängert sich diese automatisch.
Die Gewährleistungsfristen erlöschen, wenn ohne
Absprache mit uns Änderungen in der Hard- oder Software
vorgenommen werden. |
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Im Falle einer berechtigten
Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung
oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung).
Eine Minderung oder ein Rücktritt ist nur berechtigt,
wenn eine Nacherfüllung fehlgeschlagen oder uns
nicht zuzumuten ist. |
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Evtl. Ansprüche des
Auftraggebers bei Mängeln verjähren in einem
Jahr, beginnend mit dem Übernahmedatum. |
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Ein Anspruch auf Schadensersatz
oder Aufwendungsersatz (Folgeschäden) ist ausgeschlossen,
es sei denn, unsererseits liegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vor. |
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7. Gerichtsstand |
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Als Gerichtsstand wird für
alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten
für beide Teile Lübeck vereinbart. |
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