1. Angebots- / Auftragsbedingungen
Alle mit unseren Angeboten oder Auftragsbestätigungen in Zusammenhang stehenden Angaben und Aussagen,
wie z. B. Produktspezifikationen und dergleichen, dienen lediglich der Beschreibung der Produkte und sind
weder als Beschaffenheitsangabe, als Zusicherung einer Beschaffenheit oder Eigenschaft, noch als Abgabe
einer Garantie zu verstehen.
Unsere Angebotspreise gelten bis 4 Wochen nach Angebotserstellung. Anwendung finden ausschließlich unsere
allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers sind unverbindlich.
Für evtl. vom Auftraggeber überlassene Unterlagen wird Sorgfalt wie in eigenen Angelegenheiten zugesichert.
2. Lieferungs- und Leistungsumfang
Für die Lieferung und Leistung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
Die Lieferung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, an die Angebotsadresse. Vor Neuinstallationen von
EDV-Systemen kann eine kostenfreie Raumbegehung und Installationsbesprechung erfolgen. Evtl. getroffene
mündliche Nebenabsprachen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
3. Lieferzeiten und Übernahme
Die Lieferung erfolgt zu dem nach Auftragseingang gemeinsam festgelegten Termin. Zu diesem Zeitpunkt hat
der Auftraggeber alle bei der Installationsbegehung vereinbarten Maßnahmen abgeschlossen. Das Lieferdatum gilt
gleichzeitig als Übernahmedatum.
4. Zahlungsbedingungen
Die genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Unsere Rechnungen sind sofort, nach Lieferung bzw. Installation zu zahlen.
Hat der Auftraggeber eine Leasingfinanzierung gewählt, dann erfolgt der Start der
Leasingraten bei Übernahme des Systems.
5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum aus allen Lieferungen und Leistungen bis zur Bezahlung unserer Gesamtforderung
aus der Geschäftsbeziehung vor. Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur
Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen oder sonstige Verfügungen durch dritte Hand hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen.
Die von uns genannten Softwarepreise sind reine Lizenzpreise. Die Programme werden im Objekt-Code geliefert.
Der Auftraggeber erwirbt das uneingeschränkte Nutzungsrecht an den gelieferten Programmen.
Eine Herausgabe unserer Software auf externen Speichermedien ist nicht vorgesehen.
Eine Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich nicht gestattet. Vorbehaltlich weiterer Ansprüche gilt eine Vertragsstrafe
je Fall in Höhe des 3-fachen Lizenzpreises als vereinbart.
6. Gewährleistungen
Ab Übernahmedatum gewähren wir 12 Monate Gewährleistung. Durch den obligatorischen Softwarewartungsvertrag
verlängert sich diese automatisch. Die Gewährleistungsfristen erlöschen, wenn ohne Absprache mit uns
Änderungen in der Hard- oder Software vorgenommen werden.
Im Falle einer berechtigten Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Nachlieferung
einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung). Eine Minderung oder ein Rücktritt ist nur berechtigt, wenn
eine Nacherfüllung fehlgeschlagen oder uns nicht zuzumuten ist.
Evtl. Ansprüche des Auftraggebers bei Mängeln verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Übernahmedatum.
Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz (Folgeschäden) ist ausgeschlossen, es sei denn,
unsererseits liegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
7. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten für beide Teile Lübeck vereinbart.